Die NIE Nummer in Spanien

Möchte man als Ausländer in irgendeiner Form in Spanien geschäftlich tätig oder sesshaft werden, sei es mit einem Auto- oder Immobilienkauf (Lesen Sie auch „Was muss man beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca beachten), einer Arbeitsstelle oder zur Anmeldung von Wasser, Telefon oder Strom, benötigt man die so genannte NIE Nummer. 

Die Abkürzung NIE steht für „Número de Identidad de Extranjero“ und ist eine multifunktionale Identifikations- und Steuernummer für Ausländer in Spanien. Einmal erhalten, ist die NIE Nummer unbegrenzt gültig. Sie ist persönlich und nicht übertragbar. 

Die Nummer wird von der Generaldirektion der Polizei und der Guardia Civil im spanischen Ausländerzentralregister eingetragen. Für Personen, die keine spanische Staatsangehörige sind, gilt die NIE zugleich als Steuernummer, die so genannte NIF (Número de Identificación Fiscal). Bei jeglicher Kommunikation mit spanischen Behörden muss die NIE Nummer stets angegeben werden.

Wie beantragt man eine NIE Nummer?

Um die NIE Nummer auf Mallorca zu beantragen, kann man sich online einen Termin beim zuständigen Ausländeramt, dem Oficina de Extranjería, reservieren. Dabei können, besonders in den Sommermonaten, Wartezeiten von mehreren Wochen der Fall sein. 

Die Nummer erhält man dann am Tag des Termins oder einige Tage später, je nach Andrang auf dem Amt. In Hochzeiten sollte man sich unter Umständen auf einige Stunden Wartezeit in der Schlange vor dem Amt gefasst machen. 

Außerhalb von Spanien hat man auch die Möglichkeit, die NIE Nummer über ein Konsulat zu beantragen. Dies sollte etwa drei bis vier Wochen vorher geschehen, denn die Dauer ab Antragstellung beträgt circa zwei Wochen. 

Ist man selbst verhindert, kann die NIE Nummer auch über einen bevollmächtigten Vertreter in Spanien beantragt werden.

Persönliche Beantragung der NIE Nummer

Für die persönliche Beantragung der NIE Nummer auf Mallorca sind folgende Unterlagen nötig:

  • Zwei Kopien des ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars. Die spanische Bezeichnung lautet Solicitud de NIE (Ex-15). Das Formular kann online heruntergeladen und ausgedruckt werden.
  • Personalausweis oder Reisepass
Die NIE Nummer in Spanien

Die Gründe der Beantragung der NIE Nummer müssen mündlich erläutert werden. Bei Nicht-EU-Bürgern muss ein Originaldokument mit Übersetzung mit den Gründen für die Beantragung der NIE Nummer abgegeben werden. 

Die Dokumente müssen Sie persönlich zum Ausländeramt mitbringen. Die Zweigstellen befinden sich meist in den Polizeidienststellen. Beabsichtigen Sie, Eigentum auf Mallorca zu erwerben, suchen Sie am besten eine comisaría de policía (Polizeidienststelle) in dem Gebiet auf, wo Sie die Immobile kaufen möchten. Das Hauptamt befindet sich in Palma:

Oficina de Extranjería en Palma de Mallorca
Calle Felicià Fuster, 7
07006 – Palma
Fax: 971 989 443
E-mail: infoextra.illesbalears@seap.minhap.es

Nach der Antragstellung ist eine Steuer von zehn Euro bei der nächsten vom Amt empfohlenen Zweigstelle einer Bank einzuzahlen. Der abgestempelte Zahlungsbeleg der Bank muss dann wieder zum Oficina de Extranjería gebracht werden, um den Antrag zu vervollständigen. 

Sollten Sie die NIE Nummer dann nicht sofort erhalten, bekommen Sie eine offizielle Bestätigung (resguardo) mit der Information, wann Sie das NIE Dokument abholen können. Die Abholung muss nicht persönlich erfolgen, es muss nur die Bestätigung (resguardo) vorgelegt werden.

Beantragung einer NIE-Nummer über ein spanisches Konsulat im Ausland

Die benötigten Unterlagen sind dieselben wie bei der persönlichen Beantragung, jedoch fällt eine Verwaltungsgebühr an, die in bar zu zahlen ist. Dafür muss das Gebühreneinzahlungsformular (Modelo 790, Tasa 012) zuvor online ausgefüllt und im Konsulat eingereicht werden. 

Das spanische Konsulat fungiert als Vermittler zwischen dem Antragsteller und den zuständigen Behörden in Spanien. Daher können dort auch keine Auskünfte über den Bearbeitungsverlauf des Antrages gegeben werden. 

Bei Problemen können Sie sich an die Comisaría General de Extranjería y Documentación /Dirección General de la Policía y de la Guardia Civil; Comisaría General de Extranjería y Fronteras, C/ General Pardiñas 90, 28006 Madrid, Telefon: +34 91 3226826, +34 91 3226827) wenden. 

Die Bearbeitungszeit beträgt etwa eine Woche, Sie erhalten dann die NIE-Bescheinigung per Email.

Bevollmächtigung eines Dritten, die NIE Nummer in Spanien zu beantragen

Viele Firmen in Spanien bieten gegen Entgelt an, sich um die Beantragung der NIE Nummer zu kümmern. Hierfür müssen Sie der Person eine vor einem Notar unterzeichnete Vollmacht ausstellen, die ausdrücklich die Erlaubnis gibt, für Sie eine NIE-Nummer zu beantragen. 

Auch Ihren Pass oder eine beglaubigte Kopie Ihres Passes (copia legitimada) muss der Person zur Verfügung gestellt werden. Es empfiehlt sich, einen spanischen Notar dafür zu beauftragen, denn einige Oficinas de Extranjería akzeptieren keine Passkopien, die außerhalb Spaniens beglaubigt wurden.

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