Was man bei einem Mietvertrag auf Mallorca beachten sollte
Viele Objekte werden für die so genannte Langzeitmiete auf Mallorca angeboten. (siehe hierzu auch: Immobilien mieten auf Mallorca) Bevor man jedoch einen Mietvertrag auf Mallorca unterzeichnet, gibt es einiges zu beachten. Wir zeigen Ihnen, was man bei dem Prozess einer Langzeitmiete auf Mallorca beachten sollten.
Besichtigung der Mietobjekte auf Mallorca
Optimal ist es, Mietobjekte auf Mallorca bei Tageslicht in einem Einzeltermin zu besichtigen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Räume der Immobilie und auch den Außenbereich sowie externe Kellerräume, Schuppen oder Garagen begehen.
Hauptaugenmerk sollte auf dem allgemeinen Zustand der Immobilie sowie deren Wände, Fenster und Böden liegen. Ist das Mietobjekt möbliert, prüfen Sie auch den Zustand der Möbel.
Sprechen Sie Mängel sofort an und klären Sie, wie diese vor Einzug behoben werden können. Vergessen Sie nicht, auch noch einen Spaziergang in der Umgebung des Mietobjektes zu machen, um sich ein Bild von der Wohngegend und der Infrastruktur zu machen.
Was sollte der Mietvertrag auf Mallorca alles beinhalten?
Wenn alle Konditionen passen und Sie sich für die Langzeitmiete auf Mallorca entscheiden, geht es an die Unterzeichnung des Mietvertrages.
Grundsätzlich muss dieser in Schriftform vorliegen und diese maßgeblichen Punkte beinhalten:
- Identifikation von Vermieter und Mieter
- Identifikation des Mietobjektes
- Mietbeginn
- Mietdauer
- Höhe der monatlichen Miete
- Kautionssumme
- Zahlungskonditionen
- Nebenkosten
Ein unvollständiger Mietvertrag auf Mallorca kann zu rechtlichen Problemen führen, gerade wenn Punkte wie Nutzungsrechte und Zusatzkosten für Garten- und Poolpflege, Nebenkostenzuteilung oder die Umlage von Gemeinschaftskosten nicht klar definiert sind.
Auch jährliche Ausgaben wie eine Müll- oder Grundsteuergebühr sollten bereits im Mietvertrag angegeben sein.
Ein weiterer Punkt ist, ob das Halten von Haustieren im Mietobjekt gestattet ist. Auch dies sollte im Mietvertrag bereits enthalten sein.
Welche Nebenkosten können bei einer Langzeitmiete auf Mallorca anfallen?
Zu den Nebenkosten bei einem Mietobjekt auf Mallorca zählen zum einen monatliche Verbrauchskosten wie Strom, Wasser, Gas, Heizöl oder Telefon- und Internetverbindung.
Weiterhin können jährliche Gemeindesteuern wie die Müllgebühr (tasas de basura e incineradora) und die spanische Grundsteuer (IBI-Impuesto sobre bienes inmuebles) anfallen.
Bei Apartmentanlagen fallen meist Gemeinschaftskosten für die Instandhaltung der Anlage sowie für Schwimmbad oder Gartenpflege an.

Wie sind Reparaturen im Mietvertrag auf Mallorca geregelt?
Der Vermieter verpflichtet sich grundsätzlich, die Funktionsfähigkeit und Bewohnbarkeit der Immobilie sicherzustellen und muss Reparaturen, die dies gewährleisten, übernehmen.
Die so genannten „Schönheitsreparaturen“, also kleine Reparaturen, die durch normale Abnutzung der Immobilie anfallen, muss der Mieter übernehmen. Wichtig hierbei ist, dass der Mieter Einfluss auf die Kosten der kleinen Reparaturen hat.
Läuft der Mietvertrag aus, muss der Mieter das Mietobjekt in dem Zustand zurückgeben, wie er es bei Mietbeginn in Empfang genommen hat, natürlich abzüglich der normalen Abnutzung. Das Mietobjekt ist meist besenrein zu übergeben, Malerarbeiten sind nicht erforderlich.
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