Der Vermieter verpflichtet sich grundsätzlich, die Funktionsfähigkeit und Bewohnbarkeit der Immobilie sicherzustellen und muss Reparaturen, die dies gewährleisten, übernehmen.
Die so genannten „Schönheitsreparaturen“, also kleine Reparaturen, die durch normale Abnutzung der Immobilie anfallen, muss der Mieter übernehmen. Wichtig hierbei ist, dass der Mieter Einfluss auf die Kosten der kleinen Reparaturen hat.
Läuft der Mietvertrag aus, muss der Mieter das Mietobjekt in dem Zustand zurückgeben, wie er es bei Mietbeginn in Empfang genommen hat, natürlich abzüglich der normalen Abnutzung. Das Mietobjekt ist meist besenrein zu übergeben, Malerarbeiten sind nicht erforderlich.