Das spanische Mietgesetz beschreibt mit dem Gesetz „Ley de Arrendamientos Urbanos“ Mietverträge sowohl für Wohnraummiete als auch Geschäftsraummiete, die eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten haben, die so genannte Langzeitmiete. Die Langzeitmiete grenzt sich durch den Mindestzeitraum von der Kurzzeitvermietung oder der Ferienvermietung ab.
Hier kann die Mietdauer nur wenige Wochen oder Monate betragen. Auf Mallorca kann man Immobilien meistens möbliert oder teilmöbliert mieten, aber auch das Mieten einer leerstehenden Wohnung ist möglich Ausstattungen wie Küche, Bad und Einbauschränke sind in der Regel auch bei Immobilien zum Mieten auf Mallorca vorhanden.
Objekte in der Langzeitvermietung werden den Mietern nach einer gewissen Zeit oftmals auch zum Kauf angeboten. Der große Vorteil liegt hier natürlich darin, dass der Mieter sich ein Jahr mit der Immobilie und der Umgebung vertraut machen kann. Ist die Region die Richtige? Reicht die Größe des Hauses? Ist die Lage zu ruhig oder zu lebhaft? All das kann der Interessent während der Langzeitmiete in Ruhe herausfinden.