Ferienvermietung Mallorca

Die Lizenz zur Ferienvermietung auf Mallorca

Das sollten Sie zum Thema Ferienvermietungslizenz auf Mallorca Wissen. Ferienhäuser sind auf Mallorca sehr beliebt und das Angebot dafür ist auf der Sonneninsel riesig und sehr vielfältig. Um eine Immobilie jedoch in die Ferienvermietung geben zu können, ist eine Genehmigung des Tourismusministerium von Mallorca (Conselleria de Innovación, Investigación y Turismo) nötig: 

Die Ferienvermietungslizenz auf Mallorca. Nur mit dieser Registriernummer ist die Ferienvermietung auf Mallorca erlaubt. Dazu kommt, dass die Ferienimmobilie sich innerhalb des vorgegebenen Zonenplans befinden muss, also in dem Gebiet auf Mallorca, in dem die Ferienvermietung möglich ist.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Ferienvermietungslizenz auf Mallorca gegeben sein?

Soll ein Apartment in einem Mehrfamilienhaus in die Ferienvermietung gehen, muss erst einmal die Zustimmung bei einer Eigentümerversammlung eingeholt werden.

Weiterhin ist es auch nötig, dass die Wohnung einen eigenen Wasser- und Stromzähler hat und sie sollte genügend Badezimmer aufweisen, mindestens eins auf vier Gäste.

 

Die Lizenz zur Ferienvermietung Mallorca

Weiterhin muss die Immobilie seit mindestens fünf Jahren nach Fertigstellung in Privatbesitz sein (dies können auch verschiedene Eigentümer sein) und sie darf nicht den Status einer Sozialwohnung haben.

Jeder Eigentümer kann zudem nur maximal drei Immobilien in die Ferienvermietung geben.

Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung nötig: Eine Wohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de habitabilidad) sowie ein Energieausweis (siehe Blogbeitrag: Warum muss man in Spanien ein Energie Zertifikat haben?)

Was ist der Zonenplan für die Ferienvermietung auf Mallorca?

Der Zonenplan PIAT ist Teil des Tourismusrahmengesetzes und unterteilt die Insel in touristisch gesättigte und nicht-gesättigte Gebiete, also solche, die touristisch bereits ausgelastet sind und solche, in denen der Tourismus gefördert werden soll.

In gesättigten Gebieten, wie zum Beispiel den Küstengemeinden Cala Rajada, Can Picafort und Port d’Alcúdia oder in einigen Orten auf der Inselmitte soll eine Begrenzung nach Urlauberdichte stattfinden. In touristisch nicht-gesättigten Gebieten ist die Ferienvermietung grundsätzlich das ganze Jahr über erlaubt.

Am Playa de Palma, in landschaftlichen Schutzgebiete sowie in Industrie- und Wirtschaftsgebieten ist die Ferienvermietung generell verboten. In der Hauptstadt Playa de Palma ist die Vermietung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern nicht erlaubt.

In gesättigten Gebieten gilt eine 60-Tage-Regelung. Dies bedeutet, dass Immobilien dort nur maximal zwei Monate im Jahr in die Ferienvermietung gehen dürfen.

Wie kann die Ferienvermietungslizenz auf Mallorca erworben werden?

Zunächst muss ein entsprechendes Zertifikat bei der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, beantragt werden. Anschließend kann man eine Genehmigung beim Tourismusministerium beantragen. Sobald diese bewilligt wird, vergibt das Ministerium eine Registriernummer für die Immobilie, die in die Ferienvermietung gehen soll.

Dann erst können die einzelnen Touristenplätze in Form von Gästebetten erworben werden. Als letzten Schritt muss eine „Erklärung zur Aufnahme einer touristischen Aktivität“, auch „Driat“ genannt, bei der Generaldirektion für Tourismus eingereicht werden. Feriengäste haben dann über den Ferienvermietungscheck Mallorca die Möglichkeit, die Ferienwohnung zu buchen und können anhand der Registriernummer sehen, dass die Vermietung offiziell genehmigt wurde.

Die Ferienvermietungslizenzen sind unbefristet und können bei einem Verkauf der Immobilie mit weiterverkauft werden.

Immobilien zum Kauf auf Mallorca mit Lizenz zur Ferienvermietung