(Plusvalía)
Diese Steuer wird auf den Wertzuwachs eines Grundbesitzes zum Zeitpunkt der Übertragung erhoben. Im spanischen heißt sie Plusvalía municipal.
Grundlage der Berechnung ist der Verwaltungswert des Katasteramts (valor catastral), der häufig deutlich niedriger als der Marktwert ist. Der Betrag hängt davon ab, wie lange die Immobilie im Besitz des Verkäufers gewesen ist.
Meist wird diese Steuer vom Verkäufer bezahlt, aber Achtung: sollte er dies versäumen, haften Sie als Käufer mit Zinsen dafür. Weiterhin besteht die Gefahr, dass das Rathaus ablehnt, die Immobilie ins Grundbuch einzutragen, solange diese Steuer nicht beglichen ist.