In Spanien gibt es zwei Arten von Kaufverträgen beim Immobilienkauf. Beim Optionsvertrag leistet der Käufer eine Anzahlung, die meist 10 Prozent des Kaufpreises beträgt. Diese wird dann beim finalen Kaufabschluss verrechnet. Sollten Sie sich entschließen, vom Optionsvertrag zurückzutreten, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
Tritt der Verkäufer vom Optionsvertrag zurück, muss er die doppelte Optionssumme zahlen. Um den Immobilienkauf abzuschließen, muss er notariell beurkundet werden. Dabei ist es verpflichtend, dass beide Vertragsparteien oder ein gesetzlicher Vertreter anwesend sind.