Beim Kauf zu beachten
Auf was Sie beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca achten sollten? Ein Eigenheim auf der wunderbaren Sonneninsel Mallorca, das ist ein Traum für viele. Egal ob Sie eine Wohnung auf Mallorca kaufen möchten oder eine Finca, die Insel bietet viele Kaufmöglichkeiten. Jedoch ist beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca einiges zu beachten.
Die Lage der Immobilie auf Mallorca
Mallorca bietet viele wundervolle Strände, kleine verträumte Buchten, aber auch Gebirge oder das Stadtleben in Palma. Je nach Beliebtheit des Standortes steigt natürlich auch der Preis der Immobilie.
Auch kommt es auf den Zweck des Hauses an. Soll es ein Haupt- oder Nebenwohnsitz werden? Möchten Sie die Immobilie selbst beziehen oder weitervermieten? Soll die Immobilie ruhig gelegen sein oder mitten im Trubel? Soll sie einen Pool, Meerblick oder Abgeschiedenheit bieten?
Über diese Gesichtspunkte sollten Sie sich im Vorfeld bereits klar werden.

Voraussetzungen für einen Hauskauf auf Mallorca
Die NIE Nummer
Möchten Sie eine Immobilie auf Mallorca erwerben, benötigen Sie die so genannte „Número de Identificación de Extranjero“, abgekürzt NIE. Das ist die spanische Steuernummer für Ausländer, ohne die in Spanien eigentlich nichts geht, denn sie wird für alle Rechtsgeschäfte wie Mietverträge, Immobilienkäufe und viele andere Vertragsabschlüsse benötigt.
Die N.I.E. kann für 15 Euro entweder direkt auf Mallorca erworben werden oder auch im spanischen Konsulat in Deutschland. (Mehr dazu in unserem Artikel „Die NIE Nummer in Spanien“)
Spanisches Bankkonto
Da es in Spanien üblich ist, den Kaufpreis einer Immobilie während des Notartermins per Bankscheck eines spanischen Finanzinstituts auszuhändigen, empfiehlt es sich, zunächst ein Konto bei einer spanischen Bank zu eröffnen. Dies sollte spätestens eine Woche vor dem Notartermin geschehen. Die Gebühren für den Bankscheck sollten Sie am besten im Vorfeld mit der spanischen Bank verhandeln.
Auch lehnen Deutsche Banken häufig die Finanzierung von Immobilien im Ausland ab. Spanische Finanzinstitute überprüfen vor Vergabe eines Kredites den Wert und vor allem die Legalität einer Immobilie. Für den Zinssatz sind verschiedene Kriterien ausschlaggebend, unter anderem, ob der Käufer auf Mallorca als Resident gemeldet ist.
Immobilie prüfen
Bei der Besichtigung einer Immobilie sollten Sie die Augen aufhalten, denn das Klima auf Mallorca ist für viele Häuser oft eine Herausforderung. Daher sollten Sie die Immobilie zunächst auf Schäden durch Feuchtigkeit überprüfen.
Wann wurde zuletzt saniert? Liegt ein Energiezertifikat vor? Sind die Leitungen, Dämmungen und Fenster in einem guten Zustand? Gibt es ein zeitlich limitiertes Nutzungsrecht im Rahmen des Küstenschutzgesetzes?
Weiterhin sollten Sie auch einen Blick auf die Nachbarschaft werfen.

Cédula de habitabilidad
Die Cédula de habitabilidad ist eine Bewohnbarkeitsbewilligung, die beim Inselrat von Mallorca (Departamento de Territorio del Consell de Mallorca) erhältlich ist. Die Karte berechtigt Sie, für die Immobilie Anschlüsse für Wasser, Strom, Gas, Telefon etc. einzurichten.
Kaufvertrag prüfen
Sie haben ihr Wunschobjekt gefunden und einem Kauf steht nichts mehr im Wege? Wunderbar, jedoch sollten Sie es nicht versäumen, den Kaufvertrag gründlich zu prüfen, am besten mit Hilfe eines Notars oder eines Rechtsanwaltes. Dieser kann kontrollieren, ob der Vertragspartner auch wirklich der Eigentümer der Immobilie und damit berechtigt ist, diese zu verkaufen.
Weiterhin sollte geprüft werden, ob finanzielle Belastungen wie Steuerschulden oder Miet- oder Pachtverträge für die Immobilie bestehen und ob der Grundbucheintrag ordnungsgemäß erfolgt ist.
Grundbuch und Kataster
Neben dem Grundbuch gibt es in Spanien ein zweites Register, das so genannte Kataster. Beide Register sind unabhängig voneinander und enthalten nicht immer die gleichen Daten über Grundstücke und deren Besitzer.
Einträge ins Kataster sind häufig veraltet, jedoch sollten Sie sich vor dem Kauf einer Immobilie Einblicke in beide Register verschaffen, denn der Katastereintrag ist zum einen Grundlage für die jährliche Grundsteuer und gibt Auskunft darüber, ob eine Berechtigung als offizielles Bauland vorliegt.
Optionsvertrag
In Spanien gibt es zwei Arten von Kaufverträgen beim Immobilienkauf. Beim Optionsvertrag leistet der Käufer eine Anzahlung, die meist 10 Prozent des Kaufpreises beträgt. Diese wird dann beim finalen Kaufabschluss verrechnet. Sollten Sie sich entschließen, vom Optionsvertrag zurückzutreten, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
Tritt der Verkäufer vom Optionsvertrag zurück, muss er die doppelte Optionssumme zahlen. Um den Immobilienkauf abzuschließen, muss er notariell beurkundet werden. Dabei ist es verpflichtend, dass beide Vertragsparteien oder ein gesetzlicher Vertreter anwesend sind.
Rerservierungsvertrag
Hier verpflichtet sich der Verkäufer, einem Kaufinteressenten die Immobilie für eine bestimmte Frist, meist einige Tage, freizuhalten. Dies geschieht meist gegen eine kleine Reservierungsgebühr.
Entscheiden Sie sich innerhalb der Frist zum Kauf der Immobilie, wird die Reservierungsgebühr auf die Optionsgebühr oder den Kaufpreis angerechnet. Bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrages wird die Gebühr nicht erstattet.
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